Keine Hinzurechnung des Mietzinses für einen Messestand

Keine Hinzurechnung des Mietzinses für einen Messestand

Mit Urteil vom 29.01.2019 (Az. 10 K 2717/17 G,Zerl) hat das Finanzgericht Düsseldorf eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Mietzinses für einen Messestand abgelehnt. Die Klägerin betreibt ein Produktionsunternehmen. Im Jahr 2015 präsentierte sie auf einer 5-tägigen Fachmesse ihr Produktsortiment. Diese Fachmesse findet alle drei Jahre statt. Auf weiteren Messen stellt die Klägerin nicht aus. Das Finanzamt…

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