Neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023

Neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023

Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, die von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ausgestellt werden, dürfen für die Jahre ab 2023 nur noch mit der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an das Finanzamt übermitteln werden. Die bisherige Möglichkeit, eine eindeutige Personenzuordnung mit einer sog. eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) vorzunehmen, fällt ab 2023 weg. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen daher…

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