Förderung von E-Dienstwagen begrüßt

Förderung von E-Dienstwagen begrüßt

Wirtschaft und Gewerkschaften begrüßen die von der Bundesregierung geplante bessere Förderung von Elektro-Dienstwagen. Die zeitliche Erweiterung der steuerlichen Begünstigungen für Elektro und Hybridfahrzeuge ermögliche es, die aktuellen Fahrzeugflotten nachhaltig auf entsprechende Fahrzeuge umzustellen, stellten die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft am Montag gemeinsam in einer von der Ausschussvorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlichen Vorschriften (19/13436) fest. Der Deutsche Gewerkschaftsbund erklärte, diese Maßnahmen könnten zusammen einen kleinen, aber sehr wichtigen Impuls zum Gelingen der Verkehrswende liefern. Damit diese Maßnahmen aber nicht ins Leere laufen würden, müssten die infrastrukturellen Bedingungen der Verkehrswende geschaffen werden.

Die Deutsche Steuergewerkschaft bezeichnete den gesetzgeberischen Willen, aus ökologischen Gründen die Elektromobilität langfristig zu fördern, als grundsätzlich nachvollziehbar und begrüßenswert. Kritisiert wurde, dass die Förderung über den Umweg der Dienstwagenbesteuerung erfolgen solle. Eine Förderung der Elektromobilität könne außerhalb des Steuerrechts genauer geregelt werden, so die Steuergewerkschaft. Die Deutsche Umwelthilfe bezeichnete die vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend und „für den Klimaschutz in wesentlichen Teilen als kontraproduktiv“. Auch Agora Verkehrswende kritisierte, es würden nur Privilegien verlängert und ausgebaut. Dagegen forderte der Verband der Automobilindustrie eine erweiterte Förderung von E-Lieferwagen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die private Nutzung von Dienstwagen länger (bis zum Jahr 2030) als bisher geplant (bis Ende 2021) zu fördern. Wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, wird dieser Vorteil grundsätzlich mit einem Prozent des inländischen Listenpreises versteuert. Seit dem vergangenen Jahr wurde für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge diese Versteuerung auf ein Prozent des halben Listenpreises pro Monat halbiert.

Für die Anschaffung neuer rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung eingeführt. Wenn ein Arbeitgeber Ladevorrichtungen für Elektroautos für die Nutzung außerhalb des Betriebes übereignet oder Zuschüsse für den Erwerb solcher Ladevorrichtung leistet, ist eine Pauschalversteuerung dieses geldwerten Vorteils mit 25 Prozent vorgesehen. Auch das Aufladen von Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei. Beide bisher bis Ende 2020 befristeten Maßnahmen sollen um zehn Jahre verlängert werden. Wer vom Arbeitgeber kostenlos ein Dienstfahrrad für den Privatgebrauch erhält, kann diese schon bisher steuerfrei nutzen. Die Regelung wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1120/2019