Steuererhöhung durch die Hintertür!
Ab dem 1. September werden neu zugelassene Fahrzeuge auf Basis des WLTP-Verfahrens besteuert – das führt im Regelfall zu einer höheren Kfz-Steuer. Der Bund der Steuerzahler hatte dies bereits vor gut einem Jahr kritisiert, als das Gesetz beschlossen wurde. Denn die Politik hätte auf die neuen technischen Anforderungen reagieren und – parallel zum neuen Abgastest – das Kfz-Steuergesetz anpassen müssen. Um zu messen, wieviel Kraftstoff ein Auto verbraucht und ob es die Abgas-Grenzwerte einhält, schreibt der Gesetzgeber den Herstellern Prüfverfahren vor: Das neue Testverfahren soll Kraftstoffverbrauch und Emissionswerte realitätsgerechter abbilden. So sollen Käufer Fahrzeuge verschiedener Hersteller besser miteinander vergleichen können. Der Bund der Steuerzahler macht darauf aufmerksam, dass dieses Messverfahren auch eine Kehrseite hat: Denn in Deutschland ist der CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs auch Grundlage für die Höhe der Kfz-Steuer.
Weil der Gesetzgeber die erforderliche Anpassung der CO2-Werte im Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht vornahm, müssen viele Neuwagenfahrer nun erst einmal tiefer in die Tasche greifen. Das Bundesfinanzministerium will die Auswirkungen auf die Kfz-Steuer nach einem Jahr überprüfen. Für den Bund der Steuerzahler ist dieses Abwarten eine Steuererhöhung durch die Hintertür!
Hier können Sie nachrechnen!
Bei einigen Fahrzeugherstellern kommt es aufgrund des neuen Testverfahrens zu Lieferengpässen, da noch nicht alle Modelle das neue Prüfzertifikat haben. Liegt der WLTP-Wert dann vor, können Kunden vor Erwerb des Fahrzeugs die neue Kfz-Steuer ausrechnen. Dazu stellt beispielsweise das Bundesfinanzministerium einen Kfz-Steuerrechner auf seiner Internetseitewww.bundesfinanzministerium.de im Bereich Service zur Verfügung. Zur Berechnung der Steuer sind die Antriebsart (Diesel/Otto-Motor), der Hubraum des Fahrzeugs sowie der CO2-Ausstoß nach WLTP erforderlich.
Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 30.08.2018