Steuerliche Hilfsmaßnahmen bei Ernteeinbußen aufgrund des trockenen Sommers

Steuerliche Hilfsmaßnahmen bei Ernteeinbußen aufgrund des trockenen Sommers

Die langanhaltende Trockenheit der vergangenen Monate hat auch in der niedersächsischen Landwirtschaft zum Teil für beträchtliche Schäden und Ernteeinbußen geführt, die bei den betroffenen Landwirten zum Teil zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium hat das Niedersächsische Finanzministerium die Finanzämter daher angewiesen, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und die Landwirte auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen in geeigneter Weise hinzuweisen.

Im Einzelnen können nachweisbar unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember 2015 Anträge auf Stundung der fälligen oder fällig werdenden Steuern beim zuständigen Finanzamt stellen.

Weiter können Anträge auf Anpassung der Vorauszahlung auf die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) gestellt werden.

Die Finanzämter sind gehalten, diese Anträge nicht deshalb abzulehnen, weil die Landwirte die Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. Auch sind bei der Nachprüfung der Stundungsvoraussetzungen keine strengen Anforderungen zu stellen.

Ebenso soll bei den betroffenen Landwirten bis zum 31. Dezember 2015 in bestimmten Fällen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen sowie bestimmte Säumniszuschläge erlassen werden.

Einzelheiten und Voraussetzungen zu diesen und weiteren steuerlichen Hilfsmaßnahmen erfahren die betroffenen Landwirte bei dem zuständigen Finanzamt unter Hinweis auf den Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 27. August 2015 unter dem Aktenzeichen S 1915-61-3312 („Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Trockenheit in der Landwirtschaft“).

Hinweis
Ähnliche Regelungen gelten für folgende Bundesländer:

Bayern (FinMin Bayern, Pressemitteilung vom 20.08.2015)
Baden-Württemberg (FinMin Baden-Württemberg, Mitteilung vom 20.08.2015)
Hessen (FinMin Hessen, Mitteilung vom 25.08.2015)


Quelle: FinMin Niedersachsen