Steuervorteil für Landwirte abgelehnt

Steuervorteil für Landwirte abgelehnt

Der Finanzausschuss hat am 22.04.2015 einen Vorstoß der Fraktion die Linke abgelehnt, die sich für einen besseren Schutz landwirtschaftlicher Betriebe durch Vorsorge vor ökonomischen Risiken ausgesprochen hatte. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen einen Antrag (18/3415) der Linksfraktion, in dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2016 für Agrarbetriebe die Bildung einer steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage zu ermöglichen. Die Höhe der Rücklage soll sich aus den betrieblichen Umsätzen der vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre errechnen und bis zu 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen.

In der Sitzung wies die Linksfraktion darauf hin, dass Agrarbetriebe zunehmend Risiken ausgesetzt seien, die sie kaum beeinflussen könnten. Das reiche von den Folgen des Klimawandels über Handelshemmnisse bis hin zu den Auswirkungen von eingeschleppten Seuchen. Mit der Schaffung der steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage werde etwas zur Sicherung der Ernährung der Bevölkerung getan.

Die CDU/CSU-Fraktion lehnte den Antrag mit der Begründung ab, eine steuerliche Privilegierung sei nicht angebracht. Es gebe keine Notwendigkeit, einen neuen Subventionstatbestand einzuführen. Für die SPD-Fraktion machte die Einführung einer steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage keinen Sinn, da es in der Landwirtschaft immer schon Ergebnisschwankungen gegeben habe. Bei der Forderung handele es sich um den „Aufguss alter Ideen“. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete die Einführung einer steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage als ordnungspolitisch falsches Instrument. Die Landwirtschaft könne besser an anderen Stellen gefördert werden.


Quelle: Deutscher Bundestag